Prozessführung

Ein klarer Schwerpunkt der Tätigkeit von ERIS LEGAL liegt in der Vertretung von in- und ausländischen Mandanten in komplexen streitigen Verfahren vor nationalen Zivilgerichten. Dabei vertreten wir Ihre Interessen engagiert, sachorientiert sowie mit Branchenexpertise und dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Führung komplexer Rechtsstreitigkeiten auf vielen wirtschaftsrelevanten Gebieten. Ein Schwerpunkt unserer forensischen Tätigkeit liegt im allgemeinen Handels- und Wirtschaftsrecht, im Gesellschaftsrecht sowie in der Produkthaftung. Über besondere Expertise verfügen wir auch beim Umgang mit Auseinandersetzungen im Anlagenbau und im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Unser Leistungsspektrum reicht aber weit über die klassische Parteivertretung hinaus. Unser „Dispute Resolution“-Verständnis ist umfassender: wir begleiten Sie in allen Konfliktsituationen und bedienen uns verschiedenster Streitbeilegungsmechanismen, um Auseinandersetzungen bereits in einem frühen Stadium interessengerecht zu lösen. Davon umfasst sind u.a. die vorgerichtliche Streitschlichtung, die Strategie- und Kommunikationsberatung sowie das effektive Risikomanagement im Vorfeld von Konflikten. Ebenso fördern wir alternative Streitbeilegungsmethoden wie die Mediation.

Darüber hinaus unterstützen wir ausländische Unternehmen und Partnerkanzleien in internationalen Sachverhalten mit Bezugspunkten zum deutschen Recht. Dabei befassen wir uns mit Fragen der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung oder der Auslandszustellung. Ferner leisten wir Unterstützung in Verfahren vor ausländischen Gerichten, etwa bei Beweisaufnahmen in Deutschland oder bei Fragen zum deutschen Recht.

Schiedsverfahren

Unsere Schwerpunkte im Bereich Schiedsverfahren liegen in der Parteivertretung und in der Tätigkeit als Schiedsrichter in nationalen und internationalen Verfahren.

Als Parteivertreter unterstützen wir unsere Mandanten sowie in- und ausländische Kollegen in allen Phasen eines Schiedsverfahrens, von der Verfahrenseinleitung bis hin zur Durchsetzung des Schiedsspruchs. Dabei sind wir sowohl mit institutionellen Schiedsverfahren als auch mit ad-hoc Schiedsverfahren vertraut. Zudem vertreten wir unsere Mandanten in begleitenden gerichtlichen Verfahren etwa über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts und bei der Vollstreckung oder Aufhebung in- und ausländischer Schiedssprüche.

Wegen unserer langjährigen Erfahrungen in allen Bereichen der Streitbeilegung mit einem wirtschaftsrechtlichen Kontext sind wir auch als Schiedsrichter gefragt. Im Rahmen einer Schiedsrichterbenennung können Sie auf eine ausgewiesene wirtschaftsrechtliche Qualifikation, ein aus Erfahrung stammendes technisches und kaufmännisches Verständnis sowie auf eine pragmatische Sicht der Dinge vertrauen.

Selbstverständlich sind wir unseren Mandanten auch bei der Erarbeitung tragfähiger, effizienter Schiedsklauseln für ihre Verträge behilflich.

Wirtschafts­rechtliche Beratung

Gesellschaftsrecht und Mergers & Acquisitions

Die bei ihrer Gründung getroffenen strategischen Entscheidungen beeinflussen Gesellschaften häufig noch nach Jahren. Manchmal zeigt sich erst im Konfliktfall, ob die Gesellschaftsverträge in den entscheidenden Punkten praktikable und interessengerechte Regelungen enthalten. Daher fließen bereits bei der gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung als einer unserer Kernkompetenzen unsere Erfahrungen aus der Vertretung im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten ein. Nach unserer sorgfältigen Analyse Ihrer wirtschaftlichen Ziele können Sie eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen von uns erwarten, sei es im Rahmen von Gesellschaftsgründungen, Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen, Umstrukturierungen oder dem Abschluss von Unternehmensverträgen.

Wir beraten bei nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen auf Käufer- und Verkäuferseite. Wir begleiten Share- und Asset-Deals von der Kaufpreisfindung über die Due Diligence, Verhandlung der Kaufverträge bis zum Closing. Häufig sind neben der Übernahmebilanz auch Umstrukturierungen, Satzungsänderungen und Gesellschaftervereinbarungen in diesem Zusammenhang bedeutsam, deren wirtschaftlich optimalem Zusammenspiel im Rahmen der Transaktion unser besonderes Augenmerk gilt. Schließlich fließen unsere Prozesserfahrungen aus der Beratung und Vertretung in Streitigkeiten nach Vollzug von Transaktionen (post closing litigation/arbitration) bereits im Rahmen der Gestaltung der Transaktion ein, um das Risiko späterer Meinungsverschiedenheiten möglichst zu minimieren.

Nationales und Internationales Vertrags- und Lizenzrecht

Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung von Verträgen im Bereich des Wirtschaftsrechts, z.B. Joint-Venture-, Lizenz-, Liefer-, Franchise-, Publishing- und Vertriebsverträgen. Häufig haben die Verträge hierbei einen grenzüberschreitenden Bezug. Flankierend hierzu unterstützen wir unsere Mandanten bei dem Schutz und der Verteidigung ihrer geistigen Schutzrechte, insbesondere in den Bereichen Urheber- und Internetrecht.